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Agbs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses „Ostehuus“, Zur Worth 3, 21755 Hechthausen durch Julia und Hauke Paschek, Borngasse 36a, 55278 Dalheim (nachfolgend „Vermieter“) an den Mieter (nachfolgend „Mieter“) sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen.

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertrages, wenn der Mieter vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und mit ihrer Geltung einverstanden ist.

 

Der Mieter ist für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch sämtliche mitreisende Personen verantwortlich.

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2. Buchung und Vertragsabschluss

Eine Buchungsanfrage des Mieters stellt zunächst ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Der Mietvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail.

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3. Leistungen

Für den Umfang der vom Vermieter vertraglich geschuldeten Leistungen ist allein die Buchungsbestätigung maßgeblich.

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4. Preise und Zahlungsbedingungen

Der jeweils gültige Preis wird dem Mieter im Rahmen des Buchungsvorgangs mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung festgehalten. Der Preis setzt sich zusammen aus der Übernachtung, der Endreinigung und etwaigen Zusatzleistungen. Der Preis schließt alle Nebenkosten mit ein, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart. Gesondert anfallen können z.B. Wahl- oder Zusatzleistungen wie die Nutzung der Wallbox.

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Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

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Die Anzahlung beträgt 50 % des vereinbarten Preises und ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung an den Vermieter per Überweisung zu zahlen.

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Die verbleibenden 50 % des vereinbarten Preises sind spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag an den Vermieter per Überweisung zu zahlen.

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Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem Anreisetag erfolgen, ist der gesamte vereinbarte Preis innerhalb von [drei] Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch vor der Anreise, fällig.

Leistet der Mieter die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann der Vermieter ihm in Textform (z. B. per E-Mail) eine angemessene Nachfrist von mindestens [sieben] Tagen setzen. Erfolgt die Zahlung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Ferienhaus anderweitig zu vermieten. In diesem Fall gelten die Regelungen in Ziffer 7 zur pauschalierten Vergütung entsprechend.

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Zusätzliche Gebühren, die durch Währungswechsel oder/und Auslandsüberweisungen entstehen, trägt der Mieter.

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Die Endreinigung wird zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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Für einen Kurzaufenthalt von weniger als 4 Nächten wird zusätzlich der vereinbarte Kurzaufenthaltszuschlag berechnet (siehe 6. Mietdauer und Mindestaufenthalt)

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Eine Kaution wird nur erhoben, wenn dies im Rahmen des Buchungsvorgangs angegeben und in der Buchungsbestätigung vereinbart wurde. In diesem Fall wird die Kaution nach der Abreise und Prüfung des Ferienhauses, spätestens innerhalb von [14] Tagen, abzüglich etwaiger berechtigter Ansprüche des Vermieters zurückerstattet.

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5. Belegung

Das „Ostehuus“ ist für eine Belegung mit maximal 4 Personen sowie 1 Baby (Babyzustellbett) vorgesehen.

Eine darüberhinausgehende Belegung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

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Der Mieter verpflichtet sich, die bei der Buchung angegebene Personenzahl einzuhalten.

Eine Überlassung des Ferienhauses an nicht angemeldete Personen sowie eine Unter- oder Weitervermietung ist nicht gestattet.

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6. Mietdauer und Mindestaufenthalt

Der reguläre Mindestaufenthalt beträgt 4 Nächte.

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Kürzere Aufenthalte sind auf Anfrage und nach individueller Vereinbarung möglich. Für Aufenthalte von weniger als 4 Nächten wird ein Kurzaufenthaltszuschlag berechnet.

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Die vereinbarte Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

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7. Rücktritt (Stornierung) und Nichtantritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn des Aufenthalts jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Der Rücktritt ist gegenüber dem Vermieter in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Der Vermieter bestätigt den Eingang des Rücktritts per E-Mail.

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Im Falle des Rücktritts/ des Nichtantritts ist der Vermieter berechtigt, eine pauschalierte Vergütung geltend zu machen wie folgt:

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  • Bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei

  • 59 bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises

  • Ab 13 Tage vor Anreise bis einen Tag vor Anreise: 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises 

  • Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag: 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises 

 

Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden bzw. keine Einbuße entstanden ist oder diese wesentlich niedriger ist als die jeweilige Pauschale, insbesondere weil der Vermieter höhere Aufwendungen erspart oder das Ferienhaus anderweitig vermietet hat. Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Ferienhauses für den gebuchten Zeitraum werden angerechnet.

Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

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Reist der Mieter bis [12:00 Uhr] des auf den vereinbarten Anreisetag folgenden Tages nicht an, ohne dies dem Vermieter zuvor in Textform mitgeteilt zu haben, ist der Vermieter berechtigt, über das Ferienhaus anderweitig zu verfügen. Die Zahlungspflicht des Mieters richtet sich in diesem Fall nach den vorstehenden Regelungen zum Nichtantritt.

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Dem Mieter wird empfohlen eine geeignete Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

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Hinweis zum Widerrufsrecht: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über die Vermietung des Ferienhauses für einen bestimmten Zeitraum nicht, auch wenn der Vertrag per E-Mail, Telefon oder online geschlossen wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten ausschließlich die vorstehenden Rücktrittsbedingungen.

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8. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vor Beginn des Aufenthalts vom Vertrag zurückzutreten bzw. nach Beginn des Aufenthalts das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, insbesondere wenn:

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  • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen. 

  • Vereinbarte Zahlungen trotz Fälligkeit und angemessener Fristsetzung nicht geleistet werden.

  • Bei der Buchung wesentliche Tatsachen schuldhaft falsch oder irreführend angegeben oder verschwiegen wurden (z.B. zur Person des Mieters, zur Personenzahl oder zum Aufenthaltszweck).

  • das Ferienhaus vertragswidrig genutzt wird.

  • der Hausfrieden und/oder die Nachbarn erheblich gestört werden.

  • das Ferienhaus oder Inventar vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder gefährdet wird.

 

Tritt der Vermieter wegen höherer Gewalt oder sonstiger von ihm nicht zu vertretender Umstände zurück, informiert er den Mieter unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Tritt der Vermieter aus einem vom Mieter zu vertretenden Grund zurück oder kündigt er das Mietverhältnis aus einem solchen Grund, bleibt der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet; der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des betroffenen Zeitraums anrechnen lassen. Weitergehende Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz bleiben unberührt.

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Beruht der wichtige Grund auf einer Pflichtverletzung des Mieters während des Aufenthalts, ist eine Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, eine Abmahnung verspricht offensichtlich keinen Erfolg oder die sofortige Kündigung ist aus besonderen Gründen gerechtfertigt (z. B. bei erheblicher Gefährdung des Ferienhauses oder schwerwiegender Störung der Nachbarschaft). Nach einer Kündigung hat der Mieter das Ferienhaus unverzüglich zu räumen.

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9. An- und Abreise

Das Ferienhaus steht dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.


Sollte das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich bezugsfertig sein, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich; die gesetzlichen Rechte des Mieters bleiben unberührt. Eine Anreise nach 22:00 Uhr kann auf Anfrage vereinbart werden.

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Dem Mieter stehen auf dem Grundstück zwei überdachte Parkplätze zur Verfügung. Das Parken im öffentlichen Raum ist zu vermeiden, um Rettungswege und Zufahrten freizuhalten.

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Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen.

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Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel per Schlüsselbox. Der Code wird dem Mieter vor Anreise per E-Mail mitgeteilt. Die Schlüsselrückgabe erfolgt bei Abreise ebenfalls per Schlüsselbox, sofern keine anderen Angaben durch den Vermieter gemacht wurden.

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Das Ferienhaus ist bei der Abreise in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zu hinterlassen. Alle Gegenstände (z. B. Küchengeschirr) sind sauber an den Ort zurückzulegen, an dem sie vorgefunden wurden. Persönliche Gegenstände sind vollständig mitzunehmen und der angefallene Müll ist entsprechend den Vorgaben des Vermieters zu entsorgen (siehe auch 14. Mülltrennung und Entsorgung). Türen und Fenster sind bei Abreise zu schließen, der Strandkorb ist abzudecken.

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Die Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt und ist mit dem vereinbarten Preis abgegolten.

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10. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist auf Anfrage möglich und bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Es sind ausschließlich Hunde erlaubt und nur ein Hund pro Aufenthalt. Die Art und Größe des Hundes ist bereits bei der Buchungsanfrage anzugeben. Pro Aufenthalt wird pauschal ein Aufschlag für den Hund berechnet.

Der Vermieter kann die Mitnahme einzelner Tiere aus sachlichen Gründen ablehnen.

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Hunde sind nicht auf den Betten und Sitzmöbeln erlaubt. Alle Gegenstände in der Wohnung dürfen nicht für den Hund zweckentfremdet werden. Nasse oder dreckige Hunde sind vor dem Betreten des Ferienhauses trocken und sauber zu machen. Die Nachbarn dürfen nicht durch übermäßiges Hundegebell gestört werden. Der Garten ist sauber zu halten, Kotbeutel dürfen nicht in den Mülleimern im Ferienhaus entsorgt werden, sondern nur direkt in der Tonne vor dem Haus.

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Verunreinigungen und/oder Beschädigungen durch den Hund sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

Für durch Haustiere verursachte Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen haftet der Mieter und die Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.

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11. Brandschutz und Rauchverbot

Das Rauchen ist im gesamten Ferienhaus nicht gestattet. 

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Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.

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Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Rauchverbot von sämtlichen mitreisenden Personen und Besuchern eingehalten wird.

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Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot können dem Mieter die tatsächlich entstandenen Kosten für eine erforderliche Sonderreinigung oder sonstige nachweisbare Schäden in Rechnung gestellt werden.

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Kerzen oder offene Flammen sind im Innenbereich nicht erlaubt. Im Außenbereich ist offenes Feuer nicht erlaubt. Der bereitgestellte Gasgrill ist nur auf dem dafür vorgesehenen Platz im Garten zu nutzen.

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12. Rücksichtnahme und Nachtruhe

Der Mieter verpflichtet sich zu einem rücksichtsvollen Verhalten gegenüber den Nachbarn und der Umgebung.

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Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten (Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr). Während der Ruhezeiten ist die Lautstärke im Außenbereich auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

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Das Ferienhaus befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet, Feiern, Partys, Junggesellenabschiede und ähnliche laute Veranstaltungen oder sonstiges störendes Verhalten sind strikt untersagt.

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13. Sorgfaltspflichten und Schäden

Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus, das Grundstück sowie sämtliche Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Das Verschieben von größeren Einrichtungsgegenständen (z.B. Bett, Sofa) ist untersagt.

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Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel, Schäden oder Unvollständigkeiten des Inventars sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, damit diese dokumentiert und nicht dem Mieter zugerechnet werden.

Der Mieter hat dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, einen gemeldeten Mangel innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und, soweit möglich und zumutbar, zu beseitigen. Dafür ist dem Vermieter und vom Vermieter beauftragten Personen nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, in dringenden Fällen (z. B. Wasserschaden) auch ohne vorherige Abstimmung, Zugang zum Ferienhaus für notwendige Maßnahmen zu gewähren.

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Entstandene Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, mitreisende Personen oder von ihm eingeladene Gäste schuldhaft verursacht werden.

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Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch gilt nicht als Schaden.

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Unterlässt der Mieter die unverzügliche Mitteilung eines Mangels, ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der unterlassenen Mitteilung keine Abhilfe schaffen konnte, kann der Mieter insoweit weder die Miete mindern noch Schadensersatz verlangen.

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Das Ferienhaus ist bei vorübergehender Abwesenheit angemessen zu sichern. Fenster und Türen sind insbesondere bei längerer Abwesenheit ordnungsgemäß zu schließen. Der Strandkorb ist abzudecken.

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14. Mülltrennung und Entsorgung

In Hechthausen erfolgt die Mülltrennung in: 

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  • Restmüll (schwarze Tonne)

  • Altpapier (Tonne mit blauem Deckel)

  • Wertstoffe/Plastik (Gelber Sack)

  • Biomüll (Braune Tonne).

 

Altglas muss in den aufgestellten Containern entsorgt werden.

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Bei Abreise bitte alle Mülleimer im Haus leeren.

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15. Nutzung des Ferienhauses

Das Ferienhaus und das Grundstück dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.

Das Ferienhaus wird zum vorübergehenden Gebrauch zu Urlaubs- und Erholungszwecken vermietet. Eine Nutzung als Haupt- oder Nebenwohnsitz ist nicht gestattet.

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Eine gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

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Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls ausgehändigte Hinweise zur Nutzung des Ferienhauses zu beachten.

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16. Haftung

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

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Für vom Mieter eingebrachte Sachen (z. B. Wertsachen, Gepäck) haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Für Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Baustellen oder Veranstaltungen in der Nachbarschaft), haftet der Vermieter nicht auf Schadensersatz, es sei denn, ihn trifft insoweit ein Verschulden. Bei Ausfällen oder Störungen technischer Einrichtungen (z. B. Wasser- und Stromversorgung, Heizung oder Internet) bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Abhilfe. Die gesetzlichen Rechte des Mieters wegen Mängeln des Ferienhauses, insbesondere das Recht zur Mietminderung, bleiben unberührt.

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Soweit dem Mieter ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung abgestellter Fahrzeuge und Fahrräder sowie deren Inhalt haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

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Die bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte sind bestimmungsgemäß zu nutzen; Kinder sind bei der Nutzung zu beaufsichtigen. Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den vorstehenden Absätzen.

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Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

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Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, mitreisende Personen oder von ihm eingeladene Gäste schuldhaft verursacht werden.

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Die dem Mieter überlassenen Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und bei Abreise vollständig zurückzugeben. Ein Verlust ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Für einen vom Mieter schuldhaft verursachten Verlust haftet dieser für die tatsächlich erforderlichen Kosten der Ersatzbeschaffung bzw. notwendiger Sicherungsmaßnahmen.

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17. Internet/WLAN

Soweit im „Ostehuus“ ein WLAN- bzw. Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, darf dieser ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.

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Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen. Für die widerrechtliche Nutzung haftet der Mieter, strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht. Der Vermieter behält sich vor, den Internetzugang oder den Zugang zu bestimmten Seiten und Diensten zu sperren, wenn Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bestehen oder dies aus technischen oder Sicherheitsgründen erforderlich ist.

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Der Mieter hat kein Recht die Internetnutzung an Dritte zu übertragen sowie die Zugangsdaten an diese weiterzugeben.

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Die Nutzung des Internetzugangs/WLAN erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an Endgeräten oder sonstige durch die Nutzung des Internetzugangs verursachte Schäden (z. B. Übertragung von Schadsoftware) haftet der Vermieter nur nach Maßgabe von Ziffer 16.

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Eine jederzeitige und störungsfreie Verfügbarkeit des Internetzugangs kann nicht garantiert werden.

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18. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters enthält die Datenschutzerklärung des Vermieters unter www.ostehuus.de/[datenschutz].

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19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Mietvertrag im Übrigen wirksam.

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Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu Beweiszwecken sollen sie in Textform (z. B. per E-Mail) festgehalten werden.

Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Vermieter:
Julia und Hauke Paschek
Borngasse 36A
55278 Dalheim

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Ferienhaus:
„Ostehuus“
Zur Worth 3
21755 Hechthausen

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Kontakt:

0151 67 00 11 21
hello@ostehuus.de
www.ostehuus.de

Stand: Oktober 2026

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